Erbschaften

Erbschaften und Vermächtnisse sind ein wichtiger und notwendiger Finanzierungsbaustein der Projekte des
Förderkreis für tumor- und leukämiekranke Kinder Ulm e.V. Gerne informieren wir Sie schriftlich oder in einem
persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.

Bei der Abfassung eines eigenhändigen Testaments ist zu beachten:
Das Testament muss eigenhändig von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
(Ausnahme: ein notarielles Testament)
Diese Unterschrift soll Vor- und Zunamen enthalten.

Das Testament sollte mit Zeit und Ort der Errichtung versehen werden.
Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten reicht es aus, wenn ein Partner das Testament
handschriftlich abfasst und der zweite Ehepartner dieses Testament ebenfalls unterschreibt (Vor- und Zuname).
Auch hier sollten Ort und Datum hinzugefügt werden.
Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollte jedes Blatt nummeriert und alle Blätter zusammengeheftet werden.
Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Beteiligten und sollen zum Beispiel nachträgliche Fälschungen
Ihres „Letzten Willens“ verhindern.

Lassen Sie Ihr Testament vom zuständigen Amtsgericht aufbewahren. Nur dann ist sichergestellt,
dass dies im Todesfall auch wirklich gefunden und eröffnet wird.

Ganz rechtssicher ist es, wenn das Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder vor einem Notar abgefasst wurde.
Dort werden Ihre Vorstellungen formal und juristisch einwandfrei umgesetzt und für die amtliche Verwahrung gesorgt.
Dies könnte sich als wichtig erweisen, wenn Sie von den gesetzlichen Erbfolgeregelungen abweichen möchten und
etwa einen Teil Ihres Nachlasses sozialen Zwecken – etwa der Arbeit des Förderkreises für tumor-und leukämiekranke
Kinder Ulm e.V. – widmen möchten.

Förderkreis für tumor- und leukämiekranke Kinder Ulm e.V. ist als gemeinnützige Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit.
So fließt Ihr Erbe oder Vermächtnis ohne Erbschaftsteuerabzug den Vereinsaufgaben zu.